Hausratversicherung für Mieter und Hausbesitzer in Dortmund
Mit einer Hausratversicherung versichern Sie Ihre Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände – also Ihre beweglichen Gegenstände in Haus und Wohnung – gegen Schäden durch beispielsweise Einbruch oder Feuer. Egal ob Sie Mieter oder Hausbesitzer in Dortmund sind: Ich helfe Ihnen, die passende Hausratversicherung für Ihren Bedarf zu finden. Denn wie bei vielen anderen Versicherungen gilt auch hier: Die richtigen Vertragsinhalte können im Schadensfall eine Menge Ärger und Kosten sparen.
Weiteren Informationen zur Hausratversicherung
Grundsätzlich kann man sagen, dass nahezu alle beweglichen Sachen – vom Kleiderschrank bis zur HiFi-Anlage – über die Hausratsversicherung abgesichert sind. Sollte ein Schadensfall eintreten, bekommen Sie in der Regel den Neuwert ersetzt, also den Betrag, den Sie zum Neukauf des entsprechenden Gegenstandes benötigen. Insgesamt sind Schäden mit folgenden Ursachen beim Basis-Schutz einer Hausratversicherung abgedeckt:
Zu den Schäden, die normalerweise nicht über den Basisschuz mitversichert sind, gehören u.a.:
Zusätzlich können Sie gegen Aufpreis noch zahlreiche Erweiterungen beim Versicherungsschutz vornehmen, um beispielweise „grobe Fahrlässigkeit“ oder „Diebstahl von Hausrat aus dem eigenen Kfz“ mitzuversichern.
Besonders beliebt ist auch die Elementarschadenversicherung als Erweiterung zur Hausratversicherung. Durch sie ist Ihr Hausrat auch beispielsweise gegen Überschwemmungen, Starkregen und weitere Elementarschäden geschützt. Diese Szenarien treten auch in Dortmund und Umgebung die letzten Jahre immer häufiger auf.
Auch eine Glasversicherung und ein Schutz gegen Fahrraddiebstahl kann in die Hausratversicherung (meist gegen Aufpreis) integriert werden. Beachten Sie aber beim Thema „Fahrraddiebstahl“, dass in vielen Verträgen eine sog. Fahrraddiebstahl-Klausel enthalten ist: Hier hat ihr Fahrrad nur tagsüber von 6-22 Uhr Versicherungsschutz und auch nur dann, wenn es zudem abgeschlossen ist.
Während der Nachtzeit hingegen ist Ihr Fahrrad in der Regel nur versichert, wenn es sich in einem abgeschlossenen Raum oder in Gebrauch befindet. Wenn Sie also beispielsweise im Dortmunder Kreuzviertel wohnen und Ihr Fahrrad nachts draußen stehen lassen, ist das Fahhrad dann normalerweise nicht versicherungsgeschützt. Die Ausnahme bildet nur die sog. „Nachtschutzklausel“ bei einigen Top-Tarifen. Diese Klausel gewährt Ihnen bzw. Ihrem Fahrrad auch Versicherungsschutz während der Nachtzeit.
Finanz- & Versicherungsmakler
Dennis Stanitzki
Wandweg 1
44149 Dortmund
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